Titel:

Die Landwirtschaft zur Zeit Karls des Großen

Beschreibung:  Landwirtschaft war Grundlage der karolingischen Ökonomie ...
Autor:Kerstin Bremer
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Die Landwirtschaft zur Zeit Karls des Großen


1. Bedeutung der Landwirtschaft
  • Landwirtschaft war Grundlage der karolingischen Ökonomie
  • Nur wenig Handel à Selbstversorgungswirtschaft (Grundherren versorgen sich und Gesinde von Ertrag des Grund und Bodens, Hörige lebten von Ertrag der eigenen Felder und Ställe; eigene Herstellung von Kleidung und Geräten)
  • Bauern mußten Herrschende mitversorgen (Abgaben)

2. Herrschaftsstruktur
  • Grundherrschaft:
jedem größeren Landgut oder Komplex von Höfen war ein Judex
vorausgesetzt, war ganz frei
zu Grundherrschaft gehörten Herrenhof, Felder, Mühle, Brauerei und bei
großen Grundherrschaften Werkstätten (Schmiede, Schneiderei,
Schuhmacherei,...)
  • unter Judex standen Unterbeamte: Meier (majores), Förster, Vögte,
Gestütmeister, Kellermeister,..., nicht völlig frei (konnten z.B. auf
königlichen Befehl körperlich gezüchtigt werden)
  • Unter Aufsicht der Beamten stand große Masse der übrigen zum Gutsbezirk gehörenden Personen (sie und Unterbeamte wurden als “Familie” bezeichnet) darunter viele Freie und Unfreie viele von ihnen besaßen kleinen Hof als Leihe, wofür sie Kaiser Dienst und Abgaben leisten mußten
  • meiste Menschen in Frankenreich waren Bauern oder bäuerliches Gesinde (Landwirtschaft nicht so produktiv wie heute à mehr Bauern zur Versorgung aller notwendig), Bauern meistens unfrei
  • zwei weitere bäuerliche Schichten waren Zinsbauern und Königsfreie Zinsbauern: keine Dienstpflichten auf Fronhof und Herrenacker, aber
Entrichten von Abgaben an Grundherren für gewähren von “Schutz und Schirm” ; im Laufe der Entwicklung wurden Zinsbauern dem Hörigen schrittweise angeglichen
Königsfreie: Bauern, vor allem aus dem fränkischen Stamm, die außer dem König keinen Herrn über sich hatten, zu Heerfolge verpflichtet, wenn der König das Heer aufbot, kämpften als Fußkrieger, unter Karl dem Großen vor allem in Sachsen angesiedelt à sollten fränkische Herrschaft über Sachsenland sichern
  • Gesinde: Knechte und Mägde, wohnen auf Fronhof oder direkt daneben, Unterschied zu Bauern: Arbeitskraft und Arbeitsertrag gehören restlos Grundherren

3. Pflichten des Grundherren und seiner Untergebenen
  • Judex: hatte im Namen des Königs oder Kaisers obrigkeitliche und
wirtschaftliche Funktionen auszuüben, Besoldung bestand in einem ihm als Lehen übertragenen Gut
mußte Hörige schützen und unterstützen ( z.B. bei Krankheit oder bei Mangel an Saatgut infolge einer Mißernte oder von Feuer)
mußte Hörige verteidigen oder Rache üben (wenn Angreifer von Außerhalb Hörige oder ihre Sachen verletzt hatten)
mußte innerhalb der Grundherrschaft Frieden waren (d.h. bestrafen oder Schiedsgericht bilden)
  • Auch Unterbeamten (besonders Meiern) wurde als Besoldung oft auch eine kleinere Besitzung zur Nutzung zugewiesen (jedoch keine Abgaben und Spanndienste)
  • Unterbeamten beaufsichtigten unter ihnen stehende Personen
  • Meiern oblag Verwaltung des eigentlichen landwirtschaftlichen Betriebes
  • Abhängige Bauern: arbeiten 3 bis 4 Tage auf Herrenfeldern (Frondienst), in Zeit der Aussaat und Ernte Erhöhung dieser Dienstleistungen (à hatten nicht viel Zeit eigene Felder zu bestellen, die ihnen zur lebenslangen Nutzung überlassen worden waren) mußten Teil der Ernte als Abgabe leisten
  
Wir Deutschen 1-Römer & Germanen/Karl der Große
Siehe auch:
Wir Deutschen 2 - Neues Kaiserreich / Stauferzeit
Wir Deutschen 3 - Kaiser & Kaufl. / Spätes Mittela
Wir Deutschen 4 - Luther / 30 Jahre Krieg
Wir Deutschen 7-Das Ende des Reiches / Weltkriege
Wir Deutschen 5-Zeit d. Vernunft / Unter Napoleon
Die Germanen - Meilensteine der Frühgeschichte...
 
   
 
     
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Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von Kerstin Bremer zur Verfügung gestellt.

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